EU AI Act · KI-Verordnung
KI braucht Regeln. Wir stehen dahinter.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz EU AI Act oder KI-Verordnung, ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. vona kennt die Verordnung, befürwortet sie und hält sich daran – in unseren eigenen Abläufen und in den Lösungen, die wir für Kunden bauen. Hier ordnen wir ein, was sie regelt, und verlinken die jeweils aktuelle amtliche Fassung.
Aktuelle Fassung
Verordnung (EU) 2024/1689 – konsolidierte Fassung
Der verbindliche Wortlaut steht auf EUR-Lex, dem Rechtsportal der EU. Die konsolidierte Fassung führt die ursprüngliche Verordnung und alle späteren Änderungen in einem Text zusammen.
- Stand der konsolidierten Fassung
- (CELEX 02024R1689-20260727)
- Zuletzt mit dem Amt für Veröffentlichungen der EU abgeglichen am
Quelle: EUR-Lex und das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Rechtlich verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Texte; die konsolidierte Fassung dient der Dokumentation.
Einordnung
Je höher das Risiko, desto strenger die Regeln.
Die Verordnung richtet sich nach dem Risiko, das von einem KI-System ausgeht. Pflichten treffen vor allem Anbieter, die ein KI-System entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreiber, die es in eigener Verantwortung beruflich einsetzen. Für die meisten Anwendungen im Büroalltag bleibt es bei wenigen, gut umsetzbaren Pflichten.
Verboten
Unannehmbares Risiko
Bestimmte Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt, etwa Social Scoring, manipulative Techniken, das Ausnutzen von Schwächen, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen oder das ungezielte Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet (Art. 5).
Hochrisiko
Strenge Anforderungen
KI in sensiblen Bereichen, zum Beispiel bei Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeit oder kritischer Infrastruktur (Anhang III), sowie als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I). Gefordert sind unter anderem Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht.
Transparenz
Offenlegen, wenn KI im Spiel ist
Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. KI-erzeugte Inhalte werden maschinenlesbar gekennzeichnet, Deepfakes offengelegt (Art. 50). Das betrifft etwa Chatbots und generierte Bilder, Audio, Videos und Texte.
Minimal
Keine besonderen Pflichten
Die meisten Anwendungen, etwa Spamfilter, Übersetzungshilfen oder Empfehlungen, bleiben frei. Für alle Anbieter und Betreiber gilt aber: Sie unterstützen die KI-Kompetenz der Menschen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten (Art. 4).
Fristen
Schritt für Schritt in Kraft.
Die Verordnung gilt gestaffelt. Mit dem Digital-Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU im Juli 2026 die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben und neue Verbote ergänzt. Stand der Angaben: konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026.
1. August 2024
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
2. Februar 2025
Verbote und KI-Kompetenz
Verbotene Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
2. August 2025
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Pflichten für Anbieter solcher Modelle – etwa der Sprachmodelle hinter bekannten Chatbots –, dazu Aufsicht und Sanktionen.
2. August 2026
Allgemeine Geltung
Der Großteil der Verordnung gilt, darunter die Transparenzpflichten aus Art. 50.
2. Dezember 2026
Neue Verbote, Übergang Kennzeichnung
Verboten werden KI-Systeme, die ohne Einwilligung sexualisierte Darstellungen erkennbarer Personen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Generative Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, müssen bis dahin maschinenlesbar kennzeichnen.
2. Dezember 2027
Hochrisiko nach Anhang III
Anforderungen für Hochrisiko-Systeme etwa in Personalwesen, Bildung oder Kreditvergabe (zuvor 2. August 2026).
2. August 2028
Hochrisiko nach Anhang I
Anforderungen für KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte wie Maschinen oder Medizinprodukte (zuvor 2. August 2027).
Haltung
Wir befürworten die KI-Verordnung.
Wir halten klare Regeln für richtig: Sie schaffen Vertrauen, und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass KI im Alltag wirklich hilft. Deshalb sehen wir die Verordnung nicht als Hürde, sondern als Maßstab für unsere Arbeit. So setzen wir sie um:
01
Einordnung von Anfang an
Zu Beginn jedes KI-Projekts ordnen wir ein, in welche Risikoklasse das geplante System fällt und wer Anbieter und wer Betreiber ist. Verbotene Praktiken setzen wir nicht um.
02
Der Mensch entscheidet
Unsere Lösungen haben Freigabeschritte, Protokolle und klare Eskalationsregeln. KI liefert Entwürfe und Vorschläge; Entscheidungen bleiben bei Menschen.
03
Offen gekennzeichnet
Was mit KI entsteht, sagen wir dazu. Unser wöchentlicher KI-Rückblick steht zum Beispiel ausdrücklich als „mit KI zusammengestellt, geprüft von“ einem Menschen auf der Seite.
04
Keine KI über Menschen
Personalauswahl zählt zu den Hochrisiko-Bereichen. Bewerbungen bei vona werten wir nicht mit KI aus; darüber entscheiden ausschließlich Menschen.
05
Datenschutz und Anbieterwahl
Datenminimierung, Auftragsverarbeitung, auf Wunsch Modelle und Speicher in der EU oder lokal betriebene Modelle – und Anbieter, die deine Daten nicht zum Training verwenden.
06
Kompetenz und Stand halten
Wir verfolgen jede Woche, was sich bei KI und ihrer Regulierung tut. Ob es eine neue amtliche Fassung der Verordnung gibt, prüfen wir automatisch und aktualisieren diese Seite.
Häufige Fragen
Fragen zum EU AI Act.
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
Was muss ein Unternehmen tun, das ChatGPT oder einen Chatbot einsetzt?
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Diese Seite ist eine Einordnung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.